ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN, MONTAGELEISTUNGEN UND REPARATUREN („Leistungsbedingungen“) der junited Autoglas Achern, Von-Drais-Straße 57, 77855 Achern

  1. Geltungsbereich

Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen („Leistungen“) sowie Reparatur-arbeiten, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn junited Achern diesen nicht ausdrücklich wider-spricht.
Diese Leistungsbedingungen gelten gegen-über Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

 

  1. Vertragsschluß

Die Angebote von junited Achern sind frei-bleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von CAR-STOP oder die Erbringung der Leistung durch junited Achern zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen.

 

  1. Leistungsfristen und -Termine, Gefahrübergang

Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von junited Achern schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde junited Achern alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vor-genommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von junited Achern liegende und von junited Achern nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden junited Achern für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern junited Achern für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist JUNITED ACHERN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit junited Achern von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn JUNITED ACHERN die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird JUNITED ACHERN den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereit-schaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von junited Achern fertig gestellten Fahrzeugs auf den Kunden über.

 

  1. Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme der Leistungen und der Reparatur verpflichtet, sobald JUNITED ACHERN ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von JUNITED ACHERN gesetzten angemessenen Frist und unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

Schäden am Fahrzeug – ausgenommen Gewährleistungs – und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7, 8 und 9 im Hinblick auf die von JUNITED ACHERN ausgetauschte oder reparierte Glasscheibe– sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Schäden nicht bei der Abnahme oder spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abnahme formlos bei JUNITED ACHERN anzeigt, wobei bei einer schriftlichen Schadensanzeige zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige genügt.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von JUNITED ACHERN inklusive Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nicht andern ausgemacht, ist jede Rechnung sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Wechsel/ Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für CAR-STOP kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Unternehmer

Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind.

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von JUNITED ACHERN aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von JUNITED ACHERN. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der JUNITED ACHERN zustehenden Saldoforderung.

Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbe-haltsprodukte“), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von JUNITED ACHERN gefährdende Verfügungen zu treffen.

Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an JUNITED ACHERN ab; JUNITED ACHERN nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen JUNITED ACHERN und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an JUNITED ACHERN abgetretenen Forderungen treuhänderisch für JUNITED ACHERN im eigenen Namen einzuziehen. JUNITED ACHERN kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber CAR-STOP in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist JUNITED ACHERN berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
Der Kunde wird JUNITED ACHERN jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an JUNITED ACHERN abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen JUNITED ACHERN anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von JUNITED ACHERN hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von JUNITED ACHERN um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber JUNITED ACHERN in Verzug und tritt JUNITED ACHERN vom Vertrag zurück, so kann JUNITED ACHERN unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde JUNITED ACHERN oder den Beauftragten von JUNITED ACHERN sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

  1. Beschaffenheit, Gewährleistung, Gewährleistungsansprüche

JUNITED ACHERN gewährleistet, daß ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen.

Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von JUNITED ACHERN überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Bei jeder Mängelrüge steht JUNITED ACHERN das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu.

Dafür wird der Kunde JUNITED ACHERN die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
Mängel bei Werkverträgen wird JUNITED ACHERN nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie ggf. deren Installation beseitigen. Bei Kaufverträgen gilt das gesetzliche Wahl-recht des Kunden (Nachbesserung oder Neulieferung).
Der Kunde wird JUNITED ACHERN die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn JUNITED ACHERN mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an JUNITED ACHERN den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von JUNITED ACHERN den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von JUNITED ACHERN zu vertreten sind.

Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat JUNITED ACHERN sie nach § 439 Abs. 3 / § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 8 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von JUNITED ACHERN kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhanden-sein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei JUNITED ACHERN durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.7, Satz 1, bleiben hiervon unberührt. Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.
Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist.

 

  1. Haftung und Schadensersatz

Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.2 und 8.3 wird die gesetzliche Haftung von JUNITED ACHERN für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (i) JUNITED ACHERN haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii) JUNITED ACHERN haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der JUNITED ACHERN Station ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Ver-schulden durch JUNITED ACHERN entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türinnenverkleidung o.ä.), für die JUNITED ACHERN keine Haftung übernimmt.
JUNITED ACHERN haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von JUNITED ACHERN und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen. Liefert JUNITED ACHERN im Rahmen eines Liefergeschäfts an Unternehmer mangelhaftes Fahrzeug-glas, so hat der Unternehmer im Falle der kostenlosen Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache durch JUNITED ACHERN einen Anspruch auf die Erstattung von pauschal EUR 50,- als Ersatz für seine Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Glasscheibe, es sei denn, der Unternehmer weist JUNITED ACHERN nach, daß seine Kosten des Ein- und Ausbaus tatsächlich höher sind.

 

  1. Garantiebedingungen

JUNITED ACHERN gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht. JUNITED ACHERN garantiert dem Kunden für die gesamte Dauer, während derer der Kunde Eigentümer des Fahrzeugs ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 9.3 bis 9.8 folgendes: (a) „10 Jahre Dichtigkeitsgarantie“ – die Dichtigkeit der Montage der von JUNITED ACHERN erneuerten Fahrzeugverglasung, („Dichtigkeitsmängel“) sowie (b) „10 Jahre Haltbarkeitsgarantie“. Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbar-keitsmangel liegt vor, wenn die Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt. Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen.

Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde JUNITED ACHERN einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung); (b) im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch JUNITED ACHERN. Im Falle von Dichtig-keitsmängeln trägt JUNITED ACHERN die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Mon-tage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrt-kosten verlangen. Die Rechte aus dieser Garantie sind unverzüglich ab dem Auftreten des Garan-tiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei JUNITED ACHERN schriftlich geltend zu machen.

Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispiels-weise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von JUNITED ACHERN nicht zu vertreten sind.

Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt. Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch JUNITED ACHERN vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder –halter an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten.

 

  1. Datenschutz, Verbraucherschlichtungsverfahren, Allgemeine Bestimmungen

JUNITED ACHERN verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Auftrags-abwicklung. Ferner werden listenmäßige Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Zugehörigkeit des Kunden zu einer Personengruppe) für eigene Marketing-zwecke verarbeitet und genutzt, wobei der Kunde jederzeit das Recht hat, dieser Verarbeitung und Nutzung schriftlich gegenüber United Autoglas des Datenschutzbeauftragten, zu widersprechen.

Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Verbraucherschlichtungsverfahren: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Als Kontaktadresse kann folgende E-Mail-Adresse angegeben werden: info(@)Junited Achern.de

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet (§ 36 VSBG). Uns ist vielmehr daran gelegen, etwaige Meinungsverschiedenheiten im direkten Dialog mit unseren Kunden auszuräumen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Baden-Baden, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. JUNITED ACHERN ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).